- Organigramm LKH Wolfsberg
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Zentrum für Lymphologie |
Wie komme ich zu einer Behandlung im Zentrum für Lymphologie?
Besteht bei Ihnen der Verdacht auf eine Lymphgefäßerkrankung bieten wir Ihnen von der Diagnose bis zur Rehabilitation unsere Dienste an.
Ambulanz
Um einen optimierten Ablauf der Behandlung garantieren zu können, ist eine Erstvorstellung an unserer Ambulanz (Erstuntersuchung) empfehlenswert. Ziel der Untersuchung ist die Feststellung und/oder Sicherung der Diagnose eines Lymphödems, des Bestehens eventueller Begleiterkrankungen und der dazu notwendigen diagnostischen Maßnahmen. Hier werden Sie auch über das weitere diagnostische und therapeutische Vorgehen informiert.
Akut-Station
Eine Aufnahme an der Akut-Station wird angeboten bei angiologischen Erkrankungen (Arterien, Venen, Lymphgefäße) sowie komplizierte Lymphödeme mehrer Organe, Lymphödemen bei Kindern, Angiodysplasien (Gefäßmißbildugen der Arterien, Venen und Lymphgefäße) Komplikationen bei Lymphödemen (Hautkomplikationen,Verdacht auf Reflux, Infektionen, wie Erysipelinfekte).
Weitere Gründe für die Aufnahme an der Akut-Station sind notwendige Untersuchungen zur Abklärung eines Lymphödems und dessen Begleiterkrankungen (internistische und orthopädische Erkrankungen), deren Behandlung und Stabilisierung sowie die Feststellung einer Rehabilitationsfähigkeit für eine lymphologische Behandlung.
Weitere Therapien, wie chirurgische Maßnahmen, werden ebenso an der Akut-Station durchgeführt.
Terminvereinbarungen für die Aufnahme an der Akut-Station sind notwendig. Die Aufnahme erfolgt über Einweisung zur Anstaltspflege je nach freier Kapazität der Akut-Betten. (Tel.: +43 (0) 4352 533 281)
Rehabilitation-Station (Rehabilitationklinik)
Wurde bei Ihnen bereits die Diagnose eines Lymphödems gestellt und sind Begleiterkrankungen ausgeschlossen, ist das Einleiten eines Bewilligungsverfahrens mittels Formular der SV: „Antrag auf Rehabilitations-,Kur-bzw. Erholungsaufenthalt“ für eine stationäre Rehabilitationsbehandlung am Zentrum für Lymphologie durch Ihren behandelnden Arzt notwendig.
Wird Ihnen von Ihrer Pflichtversicherung diese Behandlung gewährt, erfolgt von dort automatisch eine Benachrichtigung an unsere Klinik. Nach Vorliegen der Kostenübernahmeerklärung werden Sie von uns schriftlich zur Rehabilitationsbehandlung einberufen.
Prinzipiell wird von den Versicherungen ein 3-wöchiger Aufenthalt (22 Tage) bewilligt. Sollte aus medizinischer Sicht eine Verlängerung des Rehabilitationsaufenthaltes notwendig sein, wird darüber im Laufe der Behandlung entschieden und das weitere Vorgehen eingeleitet.
Über die medizinische Notwendigkeit einer stationären lymphologischen Rehabilitations-behandlung sprechen Sie mit Ihrem behandelnden Arzt; gegebenenfalls können auch wir Sie im Rahmen einer ambulanten Erstuntersuchung dazu beraten.
Welche Versicherungsträger können Ihnen einen Rehabilitationsaufenthalt bewilligen?
Das Zentrum für Lymphologie ist eine überregionale Einrichtung zur Rehabilitationsbehandlung im Fachbereich Lymphologie.
Verträge bestehen mit folgenden Versicherungspartnern: (klicken Sie hier)
